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Bachelor Professional

Der Bachelor Professional ist die zweite Fortbildungsstufe der nach BBiG bzw. HwO geregelten höheren Berufsbildung.

In der Fortbildungsprüfung der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe wird festgestellt, ob der Prüfling in der Lage ist, Fach- und Führungsfunktionen zu übernehmen, in denen zu verantwortende Leitungsprozesse von Organisationen eigenständig gesteuert werden, eigenständig ausgeführt werden und dafür Mitarbeitende geführt werden. Der Lernumfang für den Erwerb dieser Kompetenzen soll mindestens 1.200 Stunden betragen. In der Regel ist für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder ein Abschluss der ersten beruflichen Fortbildungsstufe erforderlich.

Die Meisterabschlüsse des Handwerks und der Abschluss Geprüfter Kaufmännischer Fachwirt/Geprüfte Kaufmännische Fachwirtin (HwO) sind vom Gesetzgeber bereits der zweiten Fortbildungsstufe zugeordnet worden.

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Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR)

Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) ordnet Qualifikationen, insbesondere berufsbildende sowie hochschulische Abschlüsse, acht verschiedenen Niveaus zu.

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DQR-Niveau

Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) ist ein Transparenzinstrument, mit dessen Hilfe alle Qualifikationen des deutschen Bildungssystems anhand verschiedener Kriterien acht Niveaustufen zugeordnet werden können.

Dadurch wird die Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen verschiedener Bildungsbereiche (z. B. der beruflichen und der akademischen Bildung) gefördert. Die Niveaustufen beginnen bei DQR-Niveau 1. Dort sind beispielsweise berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen eingeordnet. Die höchste Niveaustufe ist das DQR-Niveau 8 – hier ist der Doktorgrad eingestuft.

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Fortbildungsstufe

Seit Januar 2020 definieren das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Handwerksordnung (HwO) drei Fortbildungsstufen für die höhere Berufsbildung.

Die drei Fortbildungsstufen bauen aufeinander auf und lauten:

  1. Geprüfter Berufsspezialist/Geprüfte Berufsspezialistin (erste Fortbildungsstufe)
  2. Bachelor Professional (zweite Fortbildungsstufe)
  3. Master Professional (dritte Fortbildungsstufe)

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Geprüfter Berufsspezialist/Geprüfte Berufsspezialistin

Der Geprüfte Berufsspezialist/die Geprüfte Berufsspezialistin ist die erste der nach BBiG bzw. HwO geregelte Fortbildungsstufe der höheren Berufsbildung.

In der Fortbildungsprüfung der ersten beruflichen Fortbildungsstufe wird festgestellt, ob der Prüfling die in einer Berufsausbildung erworbenen Kompetenzen vertieft und um neue Kompetenzen ergänzt hat. Der Lernumfang für den Erwerb dieser Kompetenzen soll mindestens 400 Stunden betragen. In der Regel ist für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erforderlich.

Die Zuordnung von Fortbildungsabschlüssen zu dieser Stufe erfolgt durch den Gesetzgeber.

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Master Professional

Der Master Professional ist die dritte Fortbildungsstufe der nach BBiG bzw. HwO geregelten höheren Berufsbildung.

In der Fortbildungsprüfung der dritten beruflichen Fortbildungsstufe wird festgestellt, ob die Prüflinge die Kompetenzen, die sie in der Regel mit der Vorbereitung auf eine Fortbildungsprüfung der zweiten Fortbildungsstufe erworben hat, vertieft und um neue Kompetenzen für die verantwortliche Führung von Organisationen oder zur Bearbeitung von neuen komplexen Aufgaben- und Problemstellungen erweitert hat. Der Lernumfang für den Erwerb dieser Kompetenzen soll mindestens 1.600 Stunden betragen. In der Regel ist für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung ein Abschluss der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe erforderlich.

Die Zuordnung von Fortbildungsabschlüssen zu dieser Stufe erfolgt durch den Gesetzgeber. Für den Abschluss Geprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin (HwO) strebt der ZDH diese Zuordnung an. Solange die Zuordnung noch nicht erfolgt ist, darf die Bezeichnung „Master Professional“ für diesen Abschluss nicht geführt werden.

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